Impressum
Rochen sind sanfte Wesen, die manchmal ohne ein ersichtliches Ziel durch die Welt
streifen. Sie sind gutmütiger Natur und gehen Konfrontationen lieber aus dem
Weg. Kampf ist nicht ihre Art. Rochen verstecken sich lieber und narren die Sinne
ihrer Feinde. Aber Rochen sind trotz allem auffällige Gestalten, obwohl sie
sich nie in den Mittelpunkt stellen würden. Und das ist nicht verwunderlich,
denn kaum jemand wird von sich behaupten, sich der Eleganz dieser Tiere entziehen
zu können.
Seitdem ich im Laufe des Jahres 2002 mehrmals lebende Rochen live gesehen habe,
hat das »Rochenvirus« auch mich befallen. Ich war so fasziniert von diesen
wundervollen Tieren, dass ich in den folgenden Monaten intensive Recherchen in der
erhältlichen Literatur, im Internet und bei Spezialisten betrieb. Nach
ernsthaften Überlegungen, fühlte ich mich in der Lage, solche Tiere auf
Dauer angemessen pflegen zu können, obwohl ich bis dahin noch nichts mit
Aquaristik am Hut hatte. Vielleicht war dieser Schritt etwas mutig, aber ich bereute
ihn nie! Im Laufe der Monate und Jahre wuchs mein Wissen um die Vorgänge im
»Biotop« Aquarium, und ich hatte glücklicherweise keine herben Rückschläge
zu verzeichnen.
Die meisten auffindbaren Informationen über Süsswasserrochen im Internet
waren damals leider in englisch. Daher entschloss ich mich, meine Erfahrungen mit
diesem schönen Hobby der (deutschsprachigen) Allgemeinheit zugänglich zu
machen.
Tierschutzgesetz und Haltungsbewilligung
In Österreich gilt seit dem 1. Januar 2005 die neue
Tierhaltungsverordnung (BGBl. II Nr. 486/2004) und die
Anlage 5: Mindestanforderungen an die Haltung von Fischen.
Seit dem 1. September 2008 ist auch in der Schweiz die neue
Tierschutzgesetzgebung in Kraft. Gemäss Artikel 89 und 90 der
Tierschutzverordnung (TSchV, 455.1) bedeutet dies für alle
Rochenliebhaber in der Schweiz, dass sie die Tiere nur noch mit einer entsprechenden
Bewilligung halten und somit auch erwerben dürfen. Das Antragsformular für die
Wildtierhaltung ist bei den jeweiligen kantonalen Veterinärämtern (in
einigen Kantonen direkt ab Internet) zu beziehen.
Rochen können somit nur noch gegen Vorweisen dieser Bewilligung bzw. einer Kopie
davon an Abnehmer in der Schweiz abgegeben werden.
Besten Dank für Ihr Verständnis
Robert Kaufmann
Rechtliche Hinweise / Haftung für Links
Die Inhalte auf www.suesswasserrochen.ch wurden mit grösster Sorgfalt erstellt
oder beruhen auf Erfahrungen. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und
Aktualität der Inhalte besteht jedoch keine Gewähr.
Für Schäden materieller oder immaterieller Art, die durch die Nutzung oder
Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und
unvollständiger Informationen unmittelbar oder mittelbar verursacht werden,
haftet der Seitenbetreiber nicht.
Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Inhalten verlinkter Seiten oder
Grafiken und mache mir diese keinesfalls zu eigen. Sämtliche Verstösse
gegen geltendes Recht, welche mir bekannt werden, haben die sofortige Löschung
von Links, Einträgen, Grafiken oder ähnlichem zur Folge.